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Bei uns gilt Equal Pay

Equal Pay und Equal Treatment sind gesetzliche Regelungen zum Schutz von Zeitarbeitnehmenden. Sie sorgen dafür, dass Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung unter bestimmten Voraussetzungen den vergleichbaren Mitarbeitenden des Einsatzunternehmens gleichgestellt werden. Equal Pay bedeutet die Angleichung der Vergütung an das Entgelt vergleichbarer Stammmitarbeitender im Einsatzunterunternehmen. Equal Treatment steht für die Gleichbehandlung bei den wesentlichen Arbeitsbedingungen. Hier erfahren Sie mehr über Equal Pay.

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